Stadt Hückelhoven

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Haushalt 2025 der Stadt Hückelhoven ohne Rechtsverstöße

Die Stadt Hückelhoven ist sehr erfreut darüber, dass sie mit Verfügung vom 20.12.2024 durch den Landrat des Kreises Heinsberg als untere staatliche Verwaltungsbehörde der Stadt Hückelhoven mitgeteilt bekommen hat, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ohne Rechtsverstöße ist und die Frist gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW verkürzt.

Mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 am 03.01.2025 tritt der Haushalt in Kraft. Damit können die Dienstgeschäfte im neuen Jahr ohne Einschränkungen weitergeführt werden.