Kinderbetreuung seit 20. April 2020
Für den Jugendamtsbezirk der Stadt Hückelhoven wird seit Montag, den 20.04.2020, auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur für Eltern, die in kritischer Infrastruktur tätig sind und deren Unabkömmlichkeit durch den Arbeitgeber bescheinigt wird, ein Betreuungsangebot bereitgestellt.
Seit dem 27. April sieht eine neue Verordnung (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) zudem vor, dass auch Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- und Hochschulausbilduing in einer Abschlussprüfung befinden, sowie deren Kinder eine Ausnahme vom Betreuungsverbot vor, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch- Instituts – organisiert werden kann. Es besteht damit für diese Alleinerziehenden ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung für ihr Kind, bzw. für ihre Kinder.
Die hier angehängten Bescheinigungen sind je nach Fall auszufüllen und der entsprechenden Einrichtung in der das Kind bisher betreut wurde vorzulegen.
Bei Fragen stehen folgende Ansprechpartner bei der Stadt Hückelhoven zur Verfügung.
Für die Kindertageseinrichtungen:
Frau Spätgens Tel. 02433-82-410
Frau Wilms Tel. 02433-82-410
Frau Schmitz Tel. 02433-82-421
Herr Wiese Tel. 02433-82-408
Für die Kindertagespflegestellen:
Frau Jöris Tel. 02433-82-409
Weitere Infos gibt es über die Internetseite des Familienministeriums NRW. Dazu bitte hier klicken.