Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Hundehaltung, Anmeldung eines Hundes

Wer ist zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet?

Wer im Stadtgebiet Hückelhoven einen Hund im eigenen Haushalt hält, ist grundsätzlich zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind diese Gesamtschuldner.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Steuerfreiheit/ Steuerbefreiung/ Steuerermäßigung in Betracht. Die Voraussetzungen sind der im Folgenden hinterlegten Hundesteuersatzung der Stadt Hückelhoven in der aktuell gültigen Fassung zu entnehmen.

 

Wann beginnt die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

 

Welche Kosten entstehen bei einer Steuerpflicht?

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

 

  1. nur ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
  2. zwei Hunde gehalten werden 84,00 Euro je Hund;
  3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund.

 

Wann und wie muss ich meinen Hund anmelden?

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Hückelhoven anhand des auf dieser Seite hinterlegten Formulars – digital oder schriftlich – anzumelden.

 

Was passiert nach der Anmeldung meines Hundes?

Nach erfolgter Prüfung durch die Abteilung für Zahlungsabwicklung, Steuern und Abgaben wird dem Steuerpflichtigen/ der Steuerpflichtigen neben dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke übersandt, sodass der Hundehalter seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen darf.

 

Sonstige Hinweise

Nach dem Landeshundegesetz (LHundGNRW) ist das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, sowie bestimmter Hunderassen, Kreuzungen und Mischlinge anzuzeigen. Für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Anzeige dieser Hundehaltung (auch die Beendigung der Haltung) und die Beantragung der Erlaubnis müssen zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, erfolgen. Die steuerliche An-und Abmeldung des Hundes befreit nicht von diesen Pflichten.

 

Gebühren

Für die Anmeldung eines Hundes für die Hundesteuer fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

 

Notwendige Unterlagen

Es werden keine besonderen Unterlagen benötigt. Jedoch sollte die Rasse des Hundes mit angegeben werden.

 

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Hückelhoven vom 23. November 1972 in der aktuell gültigen Fassung; Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Heidi Schnelle

Tel.: 02433 / 82-123

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.13 MBAnmeldung eines Hundes
Hundehaltung, Anmeldung eines Hundes

Wer ist zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet?

Wer im Stadtgebiet Hückelhoven einen Hund im eigenen Haushalt hält, ist grundsätzlich zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind diese Gesamtschuldner.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Steuerfreiheit/ Steuerbefreiung/ Steuerermäßigung in Betracht. Die Voraussetzungen sind der im Folgenden hinterlegten Hundesteuersatzung der Stadt Hückelhoven in der aktuell gültigen Fassung zu entnehmen.

 

Wann beginnt die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

 

Welche Kosten entstehen bei einer Steuerpflicht?

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

 

  1. nur ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
  2. zwei Hunde gehalten werden 84,00 Euro je Hund;
  3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund.

 

Wann und wie muss ich meinen Hund anmelden?

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Hückelhoven anhand des auf dieser Seite hinterlegten Formulars – digital oder schriftlich – anzumelden.

 

Was passiert nach der Anmeldung meines Hundes?

Nach erfolgter Prüfung durch die Abteilung für Zahlungsabwicklung, Steuern und Abgaben wird dem Steuerpflichtigen/ der Steuerpflichtigen neben dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke übersandt, sodass der Hundehalter seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen darf.

 

Sonstige Hinweise

Nach dem Landeshundegesetz (LHundGNRW) ist das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, sowie bestimmter Hunderassen, Kreuzungen und Mischlinge anzuzeigen. Für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Anzeige dieser Hundehaltung (auch die Beendigung der Haltung) und die Beantragung der Erlaubnis müssen zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, erfolgen. Die steuerliche An-und Abmeldung des Hundes befreit nicht von diesen Pflichten.

 

Es werden keine besonderen Unterlagen benötigt. Jedoch sollte die Rasse des Hundes mit angegeben werden.

Hundesteuersatzung der Stadt Hückelhoven vom 23. November 1972 in der aktuell gültigen Fassung; Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Für die Anmeldung eines Hundes für die Hundesteuer fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/46638/
Abt. Zahlungsabwicklung, Steuern und Abgaben
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Heidi

Schnelle

02433 / 82-123