Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Anmeldung, Ummeldung

Wer eine neue Wohnung in Hückelhoven bezieht, hat sich bei der Meldebehörde (Stadtbüro) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Dies gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb von Hückelhoven als auch bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.

Zur Meldung ist verpflichtet, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.

Für die Anmeldung einer Familie ist die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.

Die melderechtliche An-, Ab- oder Ummeldung muss vor Ort im Stadtbüro erfolgen. Der Online-Vorgang dient lediglich zur allgemeinen Kontaktaufnahme!

Benötigt werden

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
  • Für Personen, die keinen der o.a. Ausweisdokumente besitzen, ist eine Geburtsurkunde im Original vorzulegen
  • Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Anmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
  • Die Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Vermieter, Wohnungsverwaltung).

Abmeldung

Wer aus einer Wohnung in Hückelhoven auszieht, hat sich grundsätzlich nicht abzumelden, es sei denn, es wird eine Wohnung im Ausland bzw. keine neue Wohnung im Inland bezogen.
In diesem Fall ist der Wegzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher der Meldebehörde (Stadtbüro) zu melden

Benötigt werden

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
  • Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Abmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
  • Bestätigung des Auszugs durch den Wohnungsgeber.

Gebühren

An- oder Abmeldungen sind gebührenfrei.

Ansprechpartner/innen:


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.27 MBWohnungsgeberbestätigung0.02 MBInformationsschreiben DSGVO
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Anmeldung, Ummeldung

Wer eine neue Wohnung in Hückelhoven bezieht, hat sich bei der Meldebehörde (Stadtbüro) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Dies gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb von Hückelhoven als auch bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.

Zur Meldung ist verpflichtet, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.

Für die Anmeldung einer Familie ist die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.

Die melderechtliche An-, Ab- oder Ummeldung muss vor Ort im Stadtbüro erfolgen. Der Online-Vorgang dient lediglich zur allgemeinen Kontaktaufnahme!

Benötigt werden

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
  • Für Personen, die keinen der o.a. Ausweisdokumente besitzen, ist eine Geburtsurkunde im Original vorzulegen
  • Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Anmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
  • Die Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Vermieter, Wohnungsverwaltung).

Abmeldung

Wer aus einer Wohnung in Hückelhoven auszieht, hat sich grundsätzlich nicht abzumelden, es sei denn, es wird eine Wohnung im Ausland bzw. keine neue Wohnung im Inland bezogen.
In diesem Fall ist der Wegzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher der Meldebehörde (Stadtbüro) zu melden

Benötigt werden

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
  • Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Abmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
  • Bestätigung des Auszugs durch den Wohnungsgeber.

Gebühren

An- oder Abmeldungen sind gebührenfrei.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/anmeldung-ummeldung-abmeldung/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

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Mühlenberg

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222