Anmeldung, Ummeldung
Wer eine neue Wohnung in Hückelhoven bezieht, hat sich bei der Meldebehörde (Stadtbüro) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Dies gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb von Hückelhoven als auch bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
Zur Meldung ist verpflichtet, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Für die Anmeldung einer Familie ist die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Online-Dienst:
Mit der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion können Sie die melderechtliche An-, oder Ummeldung einer Haupt- bzw. alleinigen Wohnung selbst von zuhause aus vornehmen. Klicken Sie auf den Link „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Bitte beginnen Sie diesen Vorgang erst, wenn Sie die Wohnungsgeberbestätigung (bei Eigentum nicht notwendig) haben, da diese im Vorgang hochgeladen werden muss. Die Adressaufkleber für den Ausweis und/oder Reisepass werden Ihnen nach Abschluss des Vorganges per Post zugestellt.
Hinweis: Eine Anmeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich.
Benötigt werden
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
- Für Personen, die keinen der o.a. Ausweisdokumente besitzen, ist eine Geburtsurkunde im Original vorzulegen
- Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Anmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
- Die Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber (Wohnungsgeberbestätigung – s. Anlage)
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung in Hückelhoven auszieht, hat sich grundsätzlich nicht abzumelden, es sei denn, es wird eine Wohnung im Ausland bzw. keine neue Wohnung im Inland bezogen.
In diesem Fall ist der Wegzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher der Meldebehörde (Stadtbüro) zu melden
Benötigt werden
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
- Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Abmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
- Bestätigung des Auszugs durch den Wohnungsgeber.
Gebühren
An-, Um- oder Abmeldungen sind gebührenfrei.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr