Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg hat sich geändert? Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Änderung wird grundsätzlich bei der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg vorgenommen. Sind Sie in der Stadt Hückelhoven gemeldet, können Sie diese Änderung im Stadtbüro beantragen.
Gebühren
10,80 Euro je Anschriftenänderung
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
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Tel.: 02433 / 82-222
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Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.