Für bestimmte Hunderassen sieht das Landeshundegesetz NRW eine Erlaubnispflicht vor. Dazu zählen die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW.
Gefährliche Hunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen
Gebühren
30,00 €
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Sachkundenachweis für einen erlaubnispflichtigen Hund
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund, aus welchem hervorgeht, dass auch Versicherungsschutz für gefährliche bzw. Hunde bestimmter Rasse besteht
- Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Für gefährliche Hunde: besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung
Rechtsgrundlagen
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
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