Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Hundehaltung, Antrag auf Erlaubnisverlängerung zur Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes

Für bestimmte Hunderassen sieht das Landeshundegesetz NRW eine Erlaubnispflicht vor. Dazu zählen die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW.

Gefährliche Hunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde

Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen

Gebühren

30,00 €

 

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular
  • Sachkundenachweis für einen erlaubnispflichtigen Hund
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund, aus welchem hervorgeht, dass auch Versicherungsschutz für gefährliche bzw. Hunde bestimmter Rasse besteht
  • Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Für gefährliche Hunde: besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung

 

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz NRW

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Lara Prüter

Tel.: 02433 / 82-226

zugehöriges Amt:


Ordnungsamt

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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und Anmeldung

Anlagen

0.01 MBErlaubnisantrag Verlaengerung für gefährliche Hunde u. Hunde bestimmter Rasse (§ 3 u. 10 LHundG)