Gerüst/Container/Baukran auf öffentlicher Verkehrsfläche
Wenn Sie beabsichtigen, einen Kran oder Bauschuttcontainer auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn/Parkstreifen) abzustellen oder ein Baugerüst auf dem Gehweg aufzustellen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Diese ist beim Ordnungsamt rechtzeitig vor der Aufstellung – gern auch über das Kontaktformular – zu beantragen.
Geben Sie bitte den genauen Standort (z.B. auf dem Parkstreifen/auf der Fahrbahn der Muster-Straße vor Hausnummer xy) und den Zeitraum an, in dem Sie die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten. Zudem benötigt das Ordnungsamt eine aktuelle Postanschrift für die Zusendung der Erlaubnis mit dem dazugehörigen Gebührenbescheid.
Gebühren
Die Gebühr beträgt zurzeit 26,00 € für Gerüste bzw. Container und 30,00 € für einen Baukran.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-618
Tel.: 02433 / 82-231
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.