Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften

Einwohner haben ein Widerspruchsrecht gegen

  • die Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Frauen und Männer, die im folgenden Jahr volljährig werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 36 Abs. 2 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • die Erteilung von Auskünften über ihre Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG).

Nur mit Einwilligung der Betroffenen darf die Meldebehörde Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels erteilen.

Von ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können die Betroffenen bei der Anmeldung durch Erklärung auf einem Beiblatt des Anmeldeformulares oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Entsprechende Formulare sind im Stadtbüro erhältlich. Bei Personen unter 16 Jahren bedarf es der Unterschrift einer sorgeberechtigten Person.
Die Erklärungen können auch ohne Verwendung des Formulars zu jeder Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Hückelhoven, Stadtbüro, Parkhofstr. 76, 41836 Hückelhoven, Gebäude Breteuilplatz, Zimmer 0.01, abgegeben werden.
Ein eingelegter Widerspruch oder eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgehoben beziehungsweise zurückgezogen werden.

Gebühren

Für die Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.08 MBWiderspruch und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz
Auskunfts- und Übermittlungssperren

Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften

Einwohner haben ein Widerspruchsrecht gegen

  • die Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Frauen und Männer, die im folgenden Jahr volljährig werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 36 Abs. 2 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • die Erteilung von Auskünften über ihre Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG).

Nur mit Einwilligung der Betroffenen darf die Meldebehörde Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels erteilen.

Von ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können die Betroffenen bei der Anmeldung durch Erklärung auf einem Beiblatt des Anmeldeformulares oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Entsprechende Formulare sind im Stadtbüro erhältlich. Bei Personen unter 16 Jahren bedarf es der Unterschrift einer sorgeberechtigten Person.
Die Erklärungen können auch ohne Verwendung des Formulars zu jeder Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Hückelhoven, Stadtbüro, Parkhofstr. 76, 41836 Hückelhoven, Gebäude Breteuilplatz, Zimmer 0.01, abgegeben werden.
Ein eingelegter Widerspruch oder eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgehoben beziehungsweise zurückgezogen werden.

Gebühren

Für die Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/auskunfts-und-uebermittlungssperren/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222