Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und nur dann für den bisherigen Halter und das bisherige Fahrzeug „reserviert“, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden).

Neuerungen ab dem 01.01.2015 (internetbasierte Außerbetriebsetzung)

Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal (hier klicken zur Anwendung) bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen hierfür sind:

  •     Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern wurden nach dem 01.01.2015 verklebt und sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen.
  •     Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde nach dem 01.01.2015 ausgestellt und auf der Rückseite befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode.
  •     Sie nutzen einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion).

Benötigt werden

  •     Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  •     Kennzeichenschilder

Gebühren

16,50 Euro ohne Kennzeichenreservierung
19,10 Euro mit Kennzeichenreservierung

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und nur dann für den bisherigen Halter und das bisherige Fahrzeug „reserviert“, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden).

Neuerungen ab dem 01.01.2015 (internetbasierte Außerbetriebsetzung)

Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal (hier klicken zur Anwendung) bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen hierfür sind:

  •     Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern wurden nach dem 01.01.2015 verklebt und sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen.
  •     Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde nach dem 01.01.2015 ausgestellt und auf der Rückseite befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode.
  •     Sie nutzen einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion).

Benötigt werden

  •     Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  •     Kennzeichenschilder

Gebühren

16,50 Euro ohne Kennzeichenreservierung
19,10 Euro mit Kennzeichenreservierung

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/ausserbetriebsetzung-eines-kraftfahrzeuges/
Ordnungsamt - Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

E.01

02433 / 82-222
cordula.feiter@hueckelhoven.de

Frau

Margret

Tischendorf

E.01

02433 / 82-222
Margret.Tischendorf@Hueckelhoven.de

Frau

Birgit

Papen

E.01

02433 / 82-222
Birgit.Papen@Hueckelhoven.de

Frau

Ulrike

Mühlenberg

E.01

02433 / 82-222
Ulrike.Muehlenberg@Hueckelhoven.de

Herr

Thomas

Aretz

E.01

02433 / 82-222
thomas.aretz@hueckelhoven.de

Herr

David

Strank

E.01

02433 / 82-622
david.strank@hueckelhoven.de

Frau

Judith

Mund

E.01

02433 / 82-222
Judith.Mund@hueckelhoven.de