Eine Baustellenzufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit notwendiger Baustellenlogistik durch Überfahrt der Gehwegfläche von der angrenzenden öffentlichen Straße andienen zu können.
Die Benutzung der städtischen Gehwegfläche über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dar, welche einer vorherigen Erlaubnis bedarf.
Da die Gehwegflächen einem anderen Ausbau bzw. einer anderen Befestigung für eine Überfahrt mit Baustellenverkehr bedürfen sowie weitere Belange des öffentlichen Interesses zu prüfen sind, ist beim Amt für Tief- und Straßenbau der Stadt Hückelhoven ein Antrag zur Herstellung einer Baustellenzufahrt digital zu stellen.
Der Antrag zur Herstellung einer Baustellenzufahrt kann online gestellt werden. Dazu bitte einen Online Vorgang für diese Dienstleistung starten.
Hinweis: Für die Beantragung einer dauerhaften Absenkung für eine Grundstückszufahrt steht ein spezifischer Antrag im Serviceportal der Stadt Hückelhoven zur Verfügung.
Es ist von Wichtigkeit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht zu beeinträchtigen und jeden vorhandenen Parkplatzraum beizubehalten. Daher ist es erforderlich, die Breite der Baustellenzufahrt so gering wie möglich zu halten.
Bearbeitungszeitraum:
Die Stadt Hückelhoven prüft die Genehmigungsfähigkeit Ihres Antrages. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie über die behördliche Entscheidung einen Gestattungsvertrag per Post, den Sie bitte unterschrieben an die Stadt Hückelhoven zurücksenden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Abhängig von der am Verfahren zu beteiligenden Fachabteilungen der städtischen Ämter kann die Bearbeitungszeit jedoch variieren.
Hinweise zum Verfahrensablauf:
Soweit Ihr Antrag positiv beschieden wird, werden Ihnen im entsprechenden Gestattungsvertrag die Rahmenbedingungen zur Nutzung und zur Herstellung Ihrer Baustellenzufahrt gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 StrWG NRW mitgeteilt.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt Hückelhoven beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller*in die Arbeiten selbst bei einem in einer Handwerkskammer eingetragenen Straßenbauunternehmen in Auftrag geben.
Werden Arbeiten an der Straße und an ihren Nebenanlagen ohne eine Zustimmung der Stadt Hückelhoven durchgeführt, kann die Behörde gegen die Bauausführung einschreiten. Gegebenenfalls besteht sogar die Notwendigkeit weiterer Genehmigungen und Erlaubnisse, wie z.B. einer Verkehrsanordnung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Baugenehmigung keine Genehmigung für eine Baustellenzufahrt darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das private Baugrundstück bezieht.
Gebühren
Kostentragung:
Um den ursprünglichen Zustand und den Schutz der Nebenanlagen zu gewährleisten, ist eine Sicherheitsleistung zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von der Stadt Hückelhoven anhand der ermittelten Wiederherstellungskosten festgelegt und Ihnen im Gestattungsvertrag mitgeteilt.
Nach Beendigung der Privatbaustelle wird die Baustellenzufahrt entweder vollständig zurückgebaut oder in eine dauerhafte Grundstückszufahrt umgewandelt.
Hier bietet die Stadt Hückelhoven einen umfangreichen Service. Eigentümer*innen tragen einen Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 Euro je angefangener Meter Bordsteinanlage. Die darüber hinaus anfallenden Kosten übernimmt die Stadt Hückelhoven für Sie.
Erlaubnisnehmer*innen haben vor Durchführung der dementsprechenden städtischen Arbeiten eine Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen.
Verwaltungsgebühren:
Für die Erteilung von Genehmigungen zur Herstellung von Zufahrten (auch bei nachträglicher Beantragung) werden nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Hückelhoven Gebühren in Höhe von 120,- € erhoben.
Notwendige Unterlagen
• Antragsformular
• Bemaßter Lageplan mit Eintragung der Gesamtfläche der geplanten Baustellenzufahrt unter Berücksichtigung von z.B. Grünanlagen, öffentlichen Parkplätzen, Bäumen, Laternen, Beschilderung, Bushaltestellen etc.
• Aktuelle Fotos der Bestandssituation
• Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1: 500) mit geplanter Baustelle
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann zeitnah bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Informationen zur „Gemarkung“, „Flur“ und „Flurstück“ können Sie über die Internetseite der Stadt Hückelhoven abrufen [wo?].
Rechtsgrundlagen
§18 StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung