Eine Grundstückszufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit einem Fahrzeug durch Überfahrt der Gehwegfläche von der angrenzenden öffentlichen Straße andienen zu können.
Die Benutzung der städtischen Gehwegfläche über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dar, welche einer vorherigen Erlaubnis bedarf.
Der Antrag zur Herstellung oder Verbreiterung einer Grundstückszufahrt kann online gestellt werden. Dazu bitte einen Online Vorgang für diese Dienstleistung starten.
Hinweis:
Für die Beantragung einer Baustellenzufahrt steht ein spezifischer Antrag im Serviceportal der Stadt Hückelhoven zur Verfügung.
Es ist von Wichtigkeit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht zu beeinträchtigen und jeden vorhandenen Parkplatzraum beizubehalten. Daher ist es erforderlich, die Breite der Gehwegabsenkung so gering wie möglich zu halten.
Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer*in des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Grundsätzlich werden Grundstückszufahrten nur zu privaten Stellplätzen baulich hergestellt.
Bearbeitungszeitraum
Die Stadt Hückelhoven prüft die Genehmigungsfähigkeit Ihres Antrages. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie über die behördliche Entscheidung einen Gestattungsvertrag per Post, den Sie bitte unterschrieben an die Stadt Hückelhoven zurücksenden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Abhängig von der am Verfahren zu beteiligenden Fachabteilungen der städtischen Ämter kann die Bearbeitungszeit jedoch variieren.
Hinweise zum Verfahrensablauf:
Soweit Ihr Antrag positiv beschieden wird, werden Ihnen im entsprechenden Gestattungsvertrag die Rahmenbedingungen zur Nutzung und zur Herstellung Ihrer Grundstückszufahrt gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 StrWG NRW mitgeteilt.
Damit eine Überfahrt der Gehwegfläche von der angrenzenden Straße zum Privatgrundstück mit einem Fahrzeug möglich ist, muss der Untergrund den neuen Gegebenheiten baulich angepasst werden. Neben der Bordsteinabsenkung zur öffentlichen Straße hin ist auch eine andere Befestigung des dortigen Gehwegbereiches zur Überfahrt mit Fahrzeugen erforderlich.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt Hückelhoven beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller*in die Arbeiten selbst bei einem in einer Handwerkskammer eingetragenen Straßenbauunternehmen in Auftrag geben.
Werden Arbeiten an der Straße und an ihren Nebenanlagen ohne eine Zustimmung der Stadt Hückelhoven durchgeführt, kann die Behörde gegen die Bauausführung einschreiten. Gegebenenfalls besteht sogar die Notwendigkeit weiterer Genehmigungen und Erlaubnisse, wie z.B. einer Verkehrsanordnung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das private Baugrundstück bezieht.
Gebühren
Die Stadt Hückelhoven bietet einen umfangreichen Service zur Herstellung von Grundstückszufahrten. Eigentümer*innen tragen einen Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 Euro je angefangener Meter Bordsteinanlage. Die darüber hinaus anfallenden Kosten übernimmt die Stadt Hückelhoven für Sie.
Nicht mehr benötigte Grundstückszufahrten werden zu demselben Pauschalsatz zu Lasten des Antragstellenden zurückgebaut.
Für die Erteilung von Genehmigungen zur Herstellung von Zufahrten (auch bei nachträglicher Beantragung) werden nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Hückelhoven Gebühren in Höhe von 120,- € erhoben.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Bemaßter Lageplan mit Eintragung der Gesamtfläche der geplanten Grundstückszufahrt unter Berücksichtigung von z.B. Grünanlagen, öffentlichen Parkplätzen, Bäumen, Laternen, Beschilderung, Bushaltestellen etc.
- Aktuelle Fotos der Bestandssituation
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1: 500) mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann zeitnah bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlagen
§§ 16 und 18 StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
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