Der Bebauungsplan stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar. Das bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf.
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.
Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses ist ein Bebauungsplan für alle Bürger rechtsverbindlich und dient als Grundlage für deren Bauvoranfragen und Bauanträge (verbindlicher Bebauungsplan).
Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan (die sogenannte Planzeichnung) im Maßstab 1:500 oder 1:1000, die textlichen Festsetzungen sowie eine Planzeichenerklärung. Zusätzlich hierzu kann eine städtebauliche Begründung als schriftliche Erklärung der getroffenen Festsetzungen eingesehen werden.
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