Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Befreiung von der Ausweispflicht

Nach § 1 Abs. 3 des Personalausweisgesetzes (PauswG) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- und einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Hinweise

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.

Gebühren

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

 

Notwendige Unterlagen

  • ungültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechender Nachweis (Betreuungsurkunde, Bescheinigung vom Krankenhaus/ Pflegeheim/ Hausarzt)

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Befreiung von der Ausweispflicht

Nach § 1 Abs. 3 des Personalausweisgesetzes (PauswG) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- und einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Hinweise

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.

  • ungültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechender Nachweis (Betreuungsurkunde, Bescheinigung vom Krankenhaus/ Pflegeheim/ Hausarzt)

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/befreiung-von-der-ausweispflicht/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222