Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Beglaubigungen von Zeugnissen und Unterschriften

Schriftstücke, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden, können amtlich beglaubigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich an das ausstellende Standesamt wenden.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt wird oder von einer Behörde ausgestellt wurde.

Gebühren

4,20 Euro je Urkunde
2,10 Euro bei Mehrfachbeglaubigung eines Dokuments
2,50 Euro je Beglaubigung einer Unterschrift
0,70 Euro je Fotokopie
0,40 Euro ab der 11. Fotokopie

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr René Lambertz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Beglaubigungen von Zeugnissen und Unterschriften

Schriftstücke, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden, können amtlich beglaubigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich an das ausstellende Standesamt wenden.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt wird oder von einer Behörde ausgestellt wurde.

Gebühren

4,20 Euro je Urkunde
2,10 Euro bei Mehrfachbeglaubigung eines Dokuments
2,50 Euro je Beglaubigung einer Unterschrift
0,70 Euro je Fotokopie
0,40 Euro ab der 11. Fotokopie

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/beglaubigungen-von-zeugnissen-und-unterschriften/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Herr

René

Lambertz

02433 / 82-205

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222