Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können nicht im gleichen Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Beeinträchtigung. Deshalb gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen. Sie sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Eingliederungshilfeleistungen werden in der Regel von den Eltern/den Sorgeberechtigten dieser Kinder beantragt, „Junge Erwachsene“ beantragen diese Leistungen häufig selbst oder zusammen mit ihren gesetzlichen Betreuern.

Das Jugendamt prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit ist seitens des Jugendamtes eine fachärztliche Stellungnahme, Einschätzung der Personen, in deren Bereich die Teilhabe beeinträchtigt ist und Auskünfte von Eltern sowie dem betroffenen Kind selbst einzuholen.

Ansprechpartner/innen:


Frau Marzena Skrobis

Tel.: 02433 / 82-435


Frau Yvonne Pfitzner

Tel.: 02433/82-458


Frau Johanna Friedrich

Tel.: 02433 / 82-719


Frau Kathrin Hanschmann

Tel.: 02433 / 82-422


Frau Patricia Hunze-König

Tel.: 02433 / 82-425

zugehöriges Amt:

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können nicht im gleichen Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Beeinträchtigung. Deshalb gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen. Sie sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Eingliederungshilfeleistungen werden in der Regel von den Eltern/den Sorgeberechtigten dieser Kinder beantragt, „Junge Erwachsene“ beantragen diese Leistungen häufig selbst oder zusammen mit ihren gesetzlichen Betreuern.

Das Jugendamt prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit ist seitens des Jugendamtes eine fachärztliche Stellungnahme, Einschätzung der Personen, in deren Bereich die Teilhabe beeinträchtigt ist und Auskünfte von Eltern sowie dem betroffenen Kind selbst einzuholen.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/eingliederungshilfen-fuer-seelisch-behinderte-kinder-und-jugendliche/
Jugendamt - Abt. Soziale Dienste
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Marzena

Skrobis

E.27a

02433 / 82-435
Marzena.Skrobis@Hueckelhoven.de

Frau

Yvonne

Pfitzner

E.34

02433/82-458
yvonne.pfitzner@hueckelhoven.de

Frau

Johanna

Friedrich

E.34

02433 / 82-719
Johanna.Friedrich@hueckelhoven.de

Frau

Kathrin

Hanschmann

Büro Kreissparkasse

02433 / 82-422
kathrin.hanschmann@hueckelhoven.de

Frau

Patricia

Hunze-König

E.33

02433 / 82-425
patricia.hunze-koenig@hueckelhoven.de