Festumzüge auf öffentlichen Straßen (Karnevalsumzüge, Schützenumzüge etc.)
Für die Durchführung eines Festumzuges auf öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Diese ist so rechtzeitig zu beantragen, dass auch andere Behörden, die betroffen sind (z. B. die Polizei), frühzeitig informiert werden können.
Für die Beantragung eines Festumzuges verwenden Sie bitte das Antragsformular.
Für Karnevalsumzüge, bei denen Wagen mitgeführt werden, gelten besondere Vorschriften.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen (Vordrucke) sind dafür zwingend erforderlich:
– Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung eines Karnevalsumzuges
– „Erklärungsblatt des Wagenbauers“,
– tabellarische Übersicht aller am Karnevalsumzug teilnehmenden Fahrzeuge,
- „Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung“.
Da die Bearbeitung dieser Unterlagen sehr zeitaufwändig ist, müssen die Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig dem Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Erteilung der Erlaubnis gewährleistet ist.
Nähere Informationen, die bei der Planung und Durchführung von Karnevalsumzügen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:
– Merkblatt der Bezirksregierung Köln über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen,
– Anmerkungen und Auszüge aus dem Verkehrsblatt (Heft 15/2000) und den Unfallverhütungsvorschriften (Merkblatt TÜV)
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-226
Tel.: 02433 / 82-618
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.