Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt und ist für das laufende Kalenderjahr gültig.
Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und ein Fünfjahresfischereischein für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig.
Beantragung:
Ein Fischereischein ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt.
Benötigt werden:
Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.
Gebühren
8,00 Euro Jugendfischereischein
16,00 Euro Jahresfischereischein
48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
5,00 Euro Ersatzfischereischein bei Verlust
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.