Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar.
Die beabsichtigte Bodennutzung wird flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann.
Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Zu den Inhalten des Flächennutzungsplans gehören im Wesentlichen Wohn-, Misch-, Gewerbe-, Industrie- und Gemeinbedarfsflächen, dazu Sonderbauflächen und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen -wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen – gehören ebenso zum Flächennutzungsplan wie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen.
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