Das Fundbüro ist Teil des Stadtbüros. Fundsachen sind beim Fundbüro anzuzeigen und werden in der Regel in Verwahrung genommen. Ist der Eigentümer einer Fundsache bekannt (bspw. durch Dokumente o.ä.), so wird dieser per Post informiert. Fundsachen, die keinem Eigentümer zugeordnet werden können, werden über die Seite „Fundbürodeutschland.de“ veröffentlicht.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Macht der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Andernfalls wird die Fundsache vernichtet.
Fundsuche
Über den Online Vorgang „Fundsuche“ haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrem Verlustgegenstand zu suchen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Fundsachen keine detaillierten Beschreibungen haben. Wenn Sie vermuten, dass es sich bei einer Fundsache um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der angezeigten Gegenstandsnummer an das Fundbüro.
Verlustanzeige
Sie haben auch die Möglichkeit eine Verlustanzeige abzugeben (ausschließlich über den Online-Dienst). Die Verlustanzeige ermöglicht eine automatische Überprüfung Ihrer Angaben mit bereits abgegebenen und zukünftigen Fundsachen im Stadtgebiet Hückelhoven. So können Sie als eventueller Eigentümer einer Fundsache identifiziert werden. Darüber hinaus können Sie auch jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail nach Ihrem Verlustgegenstand fragen.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
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Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr