Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.
Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei Genehmigungen:
- eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
- eine Sondernutzungserlaubnis.
Gebühren
Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.
Notwendige Unterlagen
- gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
- Formloser schriftlicher Antrag mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung