Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Gaststätten – Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.

Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei Genehmigungen:

  • eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  • eine Sondernutzungserlaubnis.

Gebühren

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.

 

Notwendige Unterlagen

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
  • Formloser schriftlicher Antrag mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten.

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Joel Neyka

Tel.: 02433 / 82-615


Frau Brigitta Rahmen

Tel.: 02433 / 82-638

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Anlagen

0.01 MBAntrag auf Nutzung einer Außenfläche zu Gastronomiezwecken