Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) alkoholische Getränke an andere Personen zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt oder verabreicht, muss eine Gaststättenerlaubnis besitzen.
Bei änderungsfreier Übernahme eines bestehenden Betriebes kann gegebenenfalls, zur Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität, eine vorläufige Erlaubnis (befristet auf 3 Monate) auf Antrag erteilt werden.
Der Antrag kann in den Diensträumen gestellt werden bzw. online beantragt werden.
Eine bestehende Erlaubnis muss erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten oder Außenflächen (Biergärten, Straßencafés, Terrassen usw.) genutzt werden sollen, oder Inhaber oder die Geschäftsführung bei juristischen Personen wechseln.
Der Betrieb einer Außengastronomie auf öffentlicher Fläche erfordert zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes. Die Nutzung von Außenflächen auf privaten Grundstücken bedarf einer Baugenehmigung.
Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn
• nur alkoholfreie Getränke,
• unentgeltliche Kostproben,
• zubereitete Speisen oder
• in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht werden.
Erforderliche Abnahmen:
• Abnahme durch das Bauordnungsamt der Stadt Hückelhoven
• Abnahme durch das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg
• Abnahme durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg
Bearbeitungsdauer:
- Der Bearbeitungszeitraum richtet sich u. a. nach Dauer der Beibringung der geforderten Unterlagen und Abnahmen.
- Die Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis ist nach 8 – 12 Werktagen möglich. Die Bearbeitungsdauer einer endgültigen Erlaubnis beträgt 4 – 12 Wochen.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist bei Antragstellung als Vorschuss zu entrichten. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 Euro und 1.200 Euro. (Tarifstelle 12.14.1 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung).
Für eine befristete Vorerlaubnis ist eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro – 250 Euro zu entrichten. (Tarifstelle 12.14.3 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung).
Notwendige Unterlagen
Ein Merkblatt über die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Anlagen.
Rechtsgrundlagen
- Gaststättengesetz
- Gewerberechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.