Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden und die Eheurkunde vorzulegen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlagen vorab beim Standesamt zu erfragen.
Gebühren:
– Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 Euro
– jede weitere zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 Euro
– Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei.
zugehöriges Amt:
Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 – 820
E-Mail: standesamt@hueckelhoven.de
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.