Der Generalverkehrsplan (auch Verkehrsentwicklungsplan) gibt in der Verkehrsplanung von Städten ein Leitbild für die Entwicklung im Bereich Verkehr vor. Der Planungszeitraum kann unterschiedlich ausfallen, beträgt in der Regel jedoch 10 bis 20 Jahre.
Inhaltlich legt der Verkehrsentwicklungsplan Ziele und Strategien für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fest und dient als Orientierungspunkt für Politiker, Planer und Bürger. Absichten hinter dieser langfristigen Planung sind das Vermindern, Verlagern und Steuern des Verkehrsaufkommens einer Stadt oder Gemeinde. Auf diesem Wege kann die Lebensqualität erhöht und der Umweltschutz forciert werden. Grundlage für die Aufstellung der Verkehrsentwicklungsplanung sind verlässliche Daten der Einwohner- und Mobilitätsstatistik. Aus diesen Daten lassen sich Prognosen erstellen, welche die verkehrliche Entwicklung aufzeigen. Wesentlich für die Planung ist die Einbindung von Nachbarregionen.
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