Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Gewerbeabmeldung

Wann erfolgt eine Gewerbeabmeldung?

Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich

  • bei Betriebsaufgabe
  • bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?

Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Ggf. hat eine Löschung in der Handwerksrolle zu erfolgen.

Form der Anzeige

  • Die Gewerbeabmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
  • Die Abmeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
  • Wenn Sie die Gewerbeabmeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.

Gebühren

Für die Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.

 

Notwendige Unterlagen

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug

Im Nachgang der Anzeige stellt Ihnen die Gewerbemeldestelle eine Bescheinigung über die Gewerbeabmeldung (sog. Gewerbeschein) aus. Bei elektronischer Anzeige über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erhalten Sie eine Bescheinigung unmittelbar elektronisch.

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Jacob Coenen

Tel.: 02433 / 82-215


Herr Joel Neyka

Tel.: 02433 / 82-215

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.72 MBFormular Abmeldung0.47 MBGewerbe Beiblatt 1

Links

Service.Wirtschaft.NRW

Gewerbeabmeldung

Wann erfolgt eine Gewerbeabmeldung?

Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich

  • bei Betriebsaufgabe
  • bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?

Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Ggf. hat eine Löschung in der Handwerksrolle zu erfolgen.

Form der Anzeige

  • Die Gewerbeabmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
  • Die Abmeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
  • Wenn Sie die Gewerbeabmeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug

Im Nachgang der Anzeige stellt Ihnen die Gewerbemeldestelle eine Bescheinigung über die Gewerbeabmeldung (sog. Gewerbeschein) aus. Bei elektronischer Anzeige über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erhalten Sie eine Bescheinigung unmittelbar elektronisch.

Für die Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl/
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Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven
02433 / 82-215
gewerbe@hueckelhoven.de

Herr

Jacob

Coenen

E.07

02433 / 82-657
gewerbe@hueckelhoven.de

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E.07

02433 / 82-615
gewerbe@hueckelhoven.de