Gewerbeanmeldung
Jede Ausübung einer selbständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen.
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich
- bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit,
- bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge),
- bei Errichtung einer Zweigstelle
- bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform
Gewerbeummeldung
Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes Hückelhoven umziehen, sich das Tätigkeitsfeld ändert oder sich der Namen des Gewerbetreibenden ändert, müssen Sie dies in Form einer Gewerbeummeldung bei der Gewerbemeldestelle Hückelhoven anzeigen
Gewerbeabmeldung
Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Hückelhoven abmelden, wenn
- Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit aufgeben.
- Sie Ihre Betriebsstätte in der Stadt Hückelhoven aufgeben und in eine andere Stadt verlegen.
- Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, z. B. wenn Sie eine Einzelunternehmung zukünftig als GmbH betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelunternehmung abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig ist
- bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
- bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Limited, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)
Was ist bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu beachten?
Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, wie zum Beispiel:
- Die Vermittlung von Versicherungen (siehe Industrie- und-Handelskammer)
- Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
- Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
- Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken
- Spielhallen
- Automatenaufsteller
- Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession
Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes. Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen die
Handwerkskammer Aachen
Abteilung Handwerksrolle
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
Telefon: 0241/471141
Form der Anzeige
- Die Gewerbeanmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
- Die Anmeldung kann ggf. auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW
- Wenn Sie die Gewerbemeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie dafür zu verwendende Formulare (bundeseinheitlich vorgeschrieben) auf der rechten Seite. Diese Vordrucke sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden. Eine Bestätigung wird Ihnen mit Gebührenbescheid zugehen.
Welche Aufgabe hat die Behörde
Die Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (sogenannter Gewerbeschein).
Bei jeder Gewerbemeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- gesetzliche Unfallversicherung
- Landesverband der Berufsgenossenschaften
- Statistisches Landesamt
- Ordnungsamt sowie das
- Hauptzollamt
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungs- und Auskunftspflichten muss ein ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb von vier Wochen nach Gewerbeanmeldung dem Finanzamt vorliegen. Der Fragebogen wird Ihnen nicht automatisch zugesandt, sondern muss über das ELSTER-Portal www.elster.de digital übermittelt werden.
Gebühren
Die Gewerbean- oder -ummeldung ist grundsätzlich mit 26,00 € gebührenpflichtig, eine Ausnahme bilden juristische Personen (33,00 € zzgl. 13,00 € ab dem zweiten Geschäftsführer). Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zum eigentlichen Gewerbemeldeformular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug
- bei einer juristischen Person (GmbH, AG) in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages
- bei ausländischen juristischen Personen müssen die Eintragungsunterlagen in deutscher Übersetzung vorgelegt werden
- Achtung: Diese Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht für jede gewerbliche Tätigkeit vollständig. Es gibt gewerbliche Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnispflicht unterliegen. Dafür werden weitere Unterlagen benötigt (siehe „erlaubnispflichtige Tätigkeiten“)
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.
Anlagen
0.78 MBGewerbe-Anmeldung0.72 MBGewerbe-Abmeldung0.76 MBGewerbe-Ummeldung0.47 MBBeiblatt zur Gewerbe-An-,Ab- und Ummeldung0.30 MBFragebogen zur steuerlichen ErfassungLinks
Gewerbeanmeldung im Wirtschafts-Serviceportal NRW
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