Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Gewerbeanmeldung

Wann erfolgt eine Gewerbeanmeldung?

Jede Ausübung einer selbständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen.

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich

  • bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit,
  • bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge),
  • bei Errichtung einer Zweigstelle
  • bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?

Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Mit der Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit werden Sie automatisch beitragspflichtiges Mitglied der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Die Kammern verstehen sich als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende einstellen, so müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen und Ihre Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung anmelden.

Ihnen wird nicht automatisch eine Steuernummer für Ihr Gewerbe mitgeteilt. Sie müssen diese eigenständig beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in der Anlage (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob eine Versicherungspflicht besteht. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie auf dem Existenzgründerportal.

Eine Übersicht über die Berufsgenossenschaft und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Wenn Sie einen Handwerksberuf selbstständig ausüben wollen, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Aachen.

Form der Anzeige

  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
  • Die Anmeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
  • Wenn Sie die Gewerbeanmeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.

Was ist bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu beachten?

Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen wie zum Beispiel:

  • Die Vermittlung von Versicherungen
  • Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
  • Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
  • Schank- und Speisewirtschaften wie Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken
  • Spielhallen
  • Automatenaufsteller
  • Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession

Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes.

Gebühren

Für die Gewerbeanmeldung fallen gemäß der Tarifstelle 10.1.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW folgende Kosten an:

Kategorie
Gebühr (Euro)
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €

 

Notwendige Unterlagen

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug
  • bei einer juristischen Person (GmbH, AG) in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages

Im Nachgang der Anzeige stellt Ihnen die Gewerbemeldestelle eine Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung (sog. Gewerbeschein) aus. Bei elektronischer Anzeige über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erhalten Sie eine Bescheinigung unmittelbar elektronisch.

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Jacob Coenen

Tel.: 02433 / 82-215


Herr Joel Neyka

Tel.: 02433 / 82-215

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.30 MBFragebogen Zur Steuerlichen Erfassung0.78 MBFormular Gewerbeanmeldung0.47 MBGewerbe Beiblatt 1

Links

Service.Wirtschaft.NRW: Gewerbemeldung

Existenzgründungsportal

DGUV: Berufsgenossenschaften

Gewerbeanmeldung

Wann erfolgt eine Gewerbeanmeldung?

Jede Ausübung einer selbständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen.

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich

  • bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit,
  • bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge),
  • bei Errichtung einer Zweigstelle
  • bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?

Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Mit der Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit werden Sie automatisch beitragspflichtiges Mitglied der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Die Kammern verstehen sich als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende einstellen, so müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen und Ihre Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung anmelden.

Ihnen wird nicht automatisch eine Steuernummer für Ihr Gewerbe mitgeteilt. Sie müssen diese eigenständig beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in der Anlage (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob eine Versicherungspflicht besteht. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie auf dem Existenzgründerportal.

Eine Übersicht über die Berufsgenossenschaft und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Wenn Sie einen Handwerksberuf selbstständig ausüben wollen, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Aachen.

Form der Anzeige

  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
  • Die Anmeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
  • Wenn Sie die Gewerbeanmeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.

Was ist bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu beachten?

Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen wie zum Beispiel:

  • Die Vermittlung von Versicherungen
  • Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
  • Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
  • Schank- und Speisewirtschaften wie Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken
  • Spielhallen
  • Automatenaufsteller
  • Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession

Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes.

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug
  • bei einer juristischen Person (GmbH, AG) in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages

Im Nachgang der Anzeige stellt Ihnen die Gewerbemeldestelle eine Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung (sog. Gewerbeschein) aus. Bei elektronischer Anzeige über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erhalten Sie eine Bescheinigung unmittelbar elektronisch.

Für die Gewerbeanmeldung fallen gemäß der Tarifstelle 10.1.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW folgende Kosten an:

Kategorie
Gebühr (Euro)
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl/
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Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven
02433 / 82-215
gewerbe@hueckelhoven.de

Herr

Jacob

Coenen

E.07

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