Mit vierzehn Jahren werden junge Menschen strafmündig. Das bedeutet, sie müssen, wenn sie Straftaten begangen haben, mit Reaktionen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rechnen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und begleitet junge Menschen (14 – 21 Jahre) und deren Familien vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren.
Sie informiert Betroffene:
- Was kommt auf mich zu?
- Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab und muss ich da alleine hin?
- Wie geht es zu Hause weiter?
- Und weitere Fragen…
Die Aufgaben:
- Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden in der Gerichtsverhandlung
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert den Jugendrichter und die Staatsanwaltschaft über Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Betroffenen, die bei der Beurteilung des jungen Menschen berücksichtigt werden können
- In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass es zu keinem Strafverfahren kommt (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung). Nach Durchführung einer geeigneten erzieherischen Maßnahme durch die Jugendhilfe im Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren endgültig einzustellen, ohne dass ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.
- Unterstützung bei der Schadensregulierung oder Wiedergutmachung
- Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet ambulante pädagogische Maßnahmen, wie soziale Trainingskurse und Gruppenarbeit zu den Themen Gewalt, illegale Suchtmittel und Verkehr an
- Intensive Betreuung des Jugendlichen/Heranwachsenden durch eine vom Jugendrichter angeordnete Betreuungsweisung
- Haftbetreuung des Jugendlichen/Heranwachsenden während der Untersuchungs- bzw. Strafhaft
- Wiedereingliederung des jungen Menschen in soziale Bezüge nach Haftentlassung
Im Jugendstrafrecht geht es um Erziehung und nicht um Bestrafung!
In der Regel nimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren den Kontakt zu den Jugendlichen und deren Familien oder zu den Heranwachsenden auf.
Die Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familien können sich gerne auch eigeninitiativ bei der Jugendhilfe im Strafverfahren melden.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.