Wann endet die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Wann und wie muss ich meinen Hund abmelden?
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt Hückelhoven anhand des auf dieser Seite hinterlegten Formulars – digital oder schriftlich – abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Hückelhoven zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Erhalte ich eine Bestätigung?
Nachdem die Abmeldung bei der Stadt Hückelhoven eingegangen ist, erhält der (ehemals) Steuerpflichtige einen Hundesteuerbescheid über die Beendigung der Steuerpflicht.
Gebühren
Für die Abmeldung der Hundesteuer fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Notwendige Unterlagen
Im Fall des Todes eine Bescheinigung des Tierarztes oder bei einem Verkauf den entsprechenden Nachweis über den Verkauf.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Hückelhoven vom 23. November 1972 in der aktuell gültigen Fassung; Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.