Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Melde-, Aufenthalts-, Lebensbescheinigung

Die Meldebescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Sie dient als Nachweis gegenüber Dritten über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname, Vorname (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens), Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet hingegen zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, etc.

 

Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde im EU-Ausland (Mehrsprachig)

Die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1042/2012 zielt darauf ab, den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

Sie gilt für öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen Mitgliedstaats vorgelegt werden müssen. Nach der Verordnung ist das Anbringen einer Apostille nicht länger erforderlich, und die Formalitäten für beglaubigte Kopien und Übersetzungen werden vereinfacht.

Diese Meldebescheinigung kann für folgende Länder ausgestellt werden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Wichtiger Hinweis

Die (ausländische) Behörde, bei der diese Meldebescheinigung vorgelegt wird, kann trotzdem eine Apostille verlangen, wenn dies für den Zweck erforderlich ist. In der Regel reicht das ausgestellte Dokument jedoch aus.

Gebühren

9,00 € (erweiterte) Meldebescheinigung
18,00 € Meldebescheinigung zur Vorlage im EU Ausland (Mehrsprachig)

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Melde-, Aufenthalts-, Lebensbescheinigung

Die Meldebescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Sie dient als Nachweis gegenüber Dritten über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname, Vorname (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens), Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet hingegen zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, etc.

 

Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde im EU-Ausland (Mehrsprachig)

Die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1042/2012 zielt darauf ab, den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

Sie gilt für öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen Mitgliedstaats vorgelegt werden müssen. Nach der Verordnung ist das Anbringen einer Apostille nicht länger erforderlich, und die Formalitäten für beglaubigte Kopien und Übersetzungen werden vereinfacht.

Diese Meldebescheinigung kann für folgende Länder ausgestellt werden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Wichtiger Hinweis

Die (ausländische) Behörde, bei der diese Meldebescheinigung vorgelegt wird, kann trotzdem eine Apostille verlangen, wenn dies für den Zweck erforderlich ist. In der Regel reicht das ausgestellte Dokument jedoch aus.

9,00 € (erweiterte) Meldebescheinigung
18,00 € Meldebescheinigung zur Vorlage im EU Ausland (Mehrsprachig)

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/melde-aufenthalts-lebensbescheinigung/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222