Gemäß der Bundesartenschutzverordnung sind in Deutschland alle heimischen Bienen- und Hummelarten, die Hornisse sowie alle heimischen Kreiselwespen und Knopfhornwespen besonders geschützt. Dies bedeutet, dass man diese Tiere weder töten, noch verletzen oder ihre Nester zerstören darf (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).
In besonderen Fällen, etwa bei Nestern in Rollladenkästen, kann geprüft werden, ob eine Bekämpfung gerechtfertigt ist oder ob es zumutbare Alternativen gibt. Für die Bekämpfung muss eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Diese befindet sich in der Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Während der Öffnungszeiten erreichen Sie die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 02452 13-0. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über Wespen, Bienen, Hornissen & Co.
Wenn in Ihrem Fall keine Genehmigung für die Bekämpfung erforderlich ist, weil es sich nicht um eine geschützte Art handelt (z. B. Deutsche Wespe und Gemeine Wespe) oder wenn die Naturschutzbehörde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, wenden Sie sich bitte an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen; Anschriften und Telefonnummern finden Sie z. B. im Branchenverzeichnis („Gelbe Seiten“).
Die Feuerwehr nimmt keine Beseitigung von Wespennestern etc. vor.
Gebühren
Evtl. anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung bzw. beim Schädlingsbekämpfungsunternehmen zu erfragen.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.