Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Frühe Hilfen / Baby-Begrüßungsdienst, Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen)

Alle Hückelhovener Familien, die ein Baby bekommen haben, werden besucht und erhalten das Babybegrüßungspaket mit dem Elternbegleitbuch „Schön, dass es dich gibt!“. Der Termin wird vorher per Post angekündigt. Der Babybesuchsdienst informiert beispielsweise über Angebote wie Spielgruppen, Babyschwimmen etc., Tagesbetreuung, Behörden und Beratungsstellen. Es werden Fragen zur Babypflege und zur gesunden Ernährung und Entwicklung des Kindes beantwortet.

Bei der Geburt des Kindes wurde das gelbe U-Heft überreicht. In diesem werden die Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, dokumentiert. Sie finden von Geburt bis ca. zum 5. Geburtstag des Kindes statt. Diese Untersuchungen sind kostenlos und stehen zu verschiedenen Zeiten an, um die Entwicklung des Kindes beobachten zu können. Hierbei wird auf eine gesunde und altersgemäße Entwicklung geachtet. Die U-Untersuchung gibt Eltern die Sicherheit, dass rechtzeitige Förderung und Unterstützung angeboten werden kann, wenn es erforderlich scheint. Zudem können Fragen der Eltern gestellt und Beobachtungen mitgeteilt werden.

Da in den vergangenen Jahren die Teilnahme an den U-Untersuchungen mit steigendem Alter abgenommen hat, sind die Kinderärzte/innen zu einer Meldung an das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) verpflichtet, wenn die U5-U9 beim Kind Kind durchgeführt worden ist. Dieses Verfahren wird in NRW durch die „Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ geregelt („UTeilnahmeDatVO). Haben Kinder keine U-Untersuchung erhalten, werden die Eltern mit einem Schreiben der LZG.NRW an diese erinnert. Sollte innerhalb der nächsten Wochen keine Mitteilung über eine Teilnahme dort eingehen, werden wir als zuständiges Jugendamt informiert. Nun nimmt das Jugendamt Kontakt zu den Familien auf, um sie zur Teilnahme an der U-Untersuchung zu motivieren und bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe zu erhalten.

Ansprechpartner/innen:


Frau Silke von de Berg

Tel.: 02433 / 82-402

zugehöriges Amt:

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Frühe Hilfen / Baby-Begrüßungsdienst, Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen)

Alle Hückelhovener Familien, die ein Baby bekommen haben, werden besucht und erhalten das Babybegrüßungspaket mit dem Elternbegleitbuch „Schön, dass es dich gibt!“. Der Termin wird vorher per Post angekündigt. Der Babybesuchsdienst informiert beispielsweise über Angebote wie Spielgruppen, Babyschwimmen etc., Tagesbetreuung, Behörden und Beratungsstellen. Es werden Fragen zur Babypflege und zur gesunden Ernährung und Entwicklung des Kindes beantwortet.

Bei der Geburt des Kindes wurde das gelbe U-Heft überreicht. In diesem werden die Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, dokumentiert. Sie finden von Geburt bis ca. zum 5. Geburtstag des Kindes statt. Diese Untersuchungen sind kostenlos und stehen zu verschiedenen Zeiten an, um die Entwicklung des Kindes beobachten zu können. Hierbei wird auf eine gesunde und altersgemäße Entwicklung geachtet. Die U-Untersuchung gibt Eltern die Sicherheit, dass rechtzeitige Förderung und Unterstützung angeboten werden kann, wenn es erforderlich scheint. Zudem können Fragen der Eltern gestellt und Beobachtungen mitgeteilt werden.

Da in den vergangenen Jahren die Teilnahme an den U-Untersuchungen mit steigendem Alter abgenommen hat, sind die Kinderärzte/innen zu einer Meldung an das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) verpflichtet, wenn die U5-U9 beim Kind Kind durchgeführt worden ist. Dieses Verfahren wird in NRW durch die „Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ geregelt („UTeilnahmeDatVO). Haben Kinder keine U-Untersuchung erhalten, werden die Eltern mit einem Schreiben der LZG.NRW an diese erinnert. Sollte innerhalb der nächsten Wochen keine Mitteilung über eine Teilnahme dort eingehen, werden wir als zuständiges Jugendamt informiert. Nun nimmt das Jugendamt Kontakt zu den Familien auf, um sie zur Teilnahme an der U-Untersuchung zu motivieren und bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe zu erhalten.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/meldung-zur-u-untersuchung/
Jugendamt - Abt. Soziale Dienste
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Silke von de

Berg

2.10

02433 / 82-402
silke.von-de-berg@hueckelhoven.de