Im Mai 2022 wurde das neue Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen verabschiedet, worin auch der §9 verankert ist. Die Netzwerke ‚Kinderschutz‘ sollen das übergeordnete Ziel haben die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherzustellen. Dieses Ziel soll durch die interkommunale strukturelle Vernetzung der Akteure, durch einheitliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung und durch die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und Informationsübermittlung fokussiert werden.
Aufgaben Netzwerkkoordination:
- die fachliche Begleitung des Netzwerkes in seiner Aufgabenwahrnehmung,
- die Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere der Netzwerktreffen,
- die bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die am Netzwerk Teilnehmenden und
- der Informationstransfer zu und aus sowie die Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften im Jugendamtsbezirk mit Berührungspunkten zum Kinderschutz.
Aufgaben und Ziele des Netzwerks:
- strukturelle Vernetzung bei möglicher Kindeswohlgefährdung
- Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung
- Transparente Übermittlung von Informationen im Kinderschutz
- bedarfsgerechte Organisation von interdisziplinären Qualifizierungsangeboten
- effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung
Akteure im Netzwerk:
- das Jugendamt, insbesondere der Allgemeine Soziale Dienst
- Träger von Einrichtungen und Diensten
- insoweit erfahrene Fachkräfte
- Geheimnisträger gem. § 4 KKG
- Schulen
- Gesundheitsämter
- Polizei- und Ordnungsbehörden
- Familiengerichte
- Staatsanwaltschaften
- Verfahrensbeistände
- Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem SGB IX
- Netzwerke Frühe Hilfen
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
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