Wenn Sie obdachlos sind oder Ihnen Obdachlosigkeit zum Beispiel in Folge einer Räumung droht, stellt Ihnen das Ordnungsamt nach persönlicher Vorsprache eine Unterkunft zur Verfügung. Damit wird Ihnen Schutz vor der Witterung geboten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse gegeben. Das bedeutet nicht, dass Sie in der Unterkunft Anspruch auf einen Raum haben, der Ihnen allein zur Verfügung steht.
Sie können dieses Angebot nur dann nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, für sich eine Unterkunft (auch z. B. Hotelzimmer) zu beschaffen.
Dies gilt auch für Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten und für Ihre weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen Sie gewöhnlich zusammenleben.
Eine Unterkunft für Obdachlose kann Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie vorübergehend von Verwandten oder Freunden aufgenommen werden. Sie haben dann zwar keine eigene Wohnung, aber Sie haben ein Obdach.
Eine Unterkunft für Obdachlose wird Ihnen nur bis zur Beendigung Ihrer Notlage zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung des Obdaches wird eine Gebühr erhoben.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.