Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Personalausweis

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Der neue Personalausweis bietet eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Ihre Identität im Internet, an Bürgerterminals und Automaten sicher und zweifelsfrei belegen. Außerdem lässt sich mit dieser Funktion die Identität Ihres Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Diese Funktion wird bei der Antragstellung im Stadtbüro erläutert. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Beantragung

Die Person, für die ein Personalausweis ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.

Der/die Ausweisbewerber/in muss mindestens 16 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.

Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Personalausweisbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist.

Benötigt werden

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung,  Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
  • Bei Antragstellung unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.  Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können.

Gültigkeit

10 Jahre,

Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Gültigkeit eines Ausweises kann nicht verlängert werden.

Vorläufiger Personalausweis

Von der Antragstellung bis zur Aushändigung eines Personalausweises vergehen ca. drei bis vier Wochen. Wird ein Ausweis in kürzerer Zeit benötigt, ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

Beantragung

Zur Antragstellung gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Personalausweis.

Benötigt werden

Alle unter „Personalausweis“ aufgeführten Unterlagen

Gültigkeit

3 Monate

Verlust eines Ausweises

Bei Verlust eines Ausweises ist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich. Eventuell vorhandene andere Dokumente mit Lichtbild (z. B. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis) und eine Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch sind vorzulegen.
Hatte Ihr Ausweis eine eingeschaltete Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit sperren lassen.

Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen (Mo. – So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl erreichbar. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Stadtbüro sperren lassen.

Das Wiederauffinden eines Personalausweises ist ebenfalls umgehend anzuzeigen. Ein Diebstahl eines Personalausweises sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Gebühren

22,80 Euro bei Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro bei Personen über 24 Jahren

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Personalausweis

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Der neue Personalausweis bietet eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Ihre Identität im Internet, an Bürgerterminals und Automaten sicher und zweifelsfrei belegen. Außerdem lässt sich mit dieser Funktion die Identität Ihres Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Diese Funktion wird bei der Antragstellung im Stadtbüro erläutert. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Beantragung

Die Person, für die ein Personalausweis ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.

Der/die Ausweisbewerber/in muss mindestens 16 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.

Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Personalausweisbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist.

Benötigt werden

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung,  Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
  • Bei Antragstellung unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.  Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können.

Gültigkeit

10 Jahre,

Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Gültigkeit eines Ausweises kann nicht verlängert werden.

Vorläufiger Personalausweis

Von der Antragstellung bis zur Aushändigung eines Personalausweises vergehen ca. drei bis vier Wochen. Wird ein Ausweis in kürzerer Zeit benötigt, ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

Beantragung

Zur Antragstellung gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Personalausweis.

Benötigt werden

Alle unter „Personalausweis“ aufgeführten Unterlagen

Gültigkeit

3 Monate

Verlust eines Ausweises

Bei Verlust eines Ausweises ist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich. Eventuell vorhandene andere Dokumente mit Lichtbild (z. B. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis) und eine Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch sind vorzulegen.
Hatte Ihr Ausweis eine eingeschaltete Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit sperren lassen.

Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen (Mo. – So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl erreichbar. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Stadtbüro sperren lassen.

Das Wiederauffinden eines Personalausweises ist ebenfalls umgehend anzuzeigen. Ein Diebstahl eines Personalausweises sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Gebühren

22,80 Euro bei Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro bei Personen über 24 Jahren

 

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/personalausweis/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222

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Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222