Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Rattenbekämpfung

Die Bekämpfung der Schädlinge obliegt grundsätzlich dem Haus- bzw. Grundstückseigentümer. Dieser kann entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen oder durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma übertragen.

Weil Ratten mitunter im Verdacht stehen Seuchen zu übertragen, bietet die Stadt Hückelhoven ausschließlich für Privatpersonen – also nicht für gewerbliche Objekte – einmal pro Woche (jeweils montags in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr) eine Rattenbekämpfung durch ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen (zurzeit Fa. Schädlingsbekämpfung Sebastian Plewka) an. Diese Dienstleistung ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens freitags, 12.00 Uhr, beim Ordnungsamt. Der Antrag kann telefonisch oder über das Antragsformular erfolgen.

Den Antrag können Sie nicht für andere Personen oder fremde Grundstücke stellen, da mit dem Antrag gleichzeitig dem Schädlingsbekämpfer ein Betretungsrecht eingeräumt werden muss. Zudem muss sichergestellt sein, dass jemand im gesamten oben genannten Zeitraum vor Ort anwesend ist. Es ist nicht möglich, konkrete Uhrzeiten festzulegen, da der Tourenplan abhängig von den eingegangenen Meldungen zusammengestellt wird und zudem nicht planbar ist, wie lange eine Rattenbekämpfung an einem Objekt dauert.

Die Bekämpfung sonstiger Schädlinge (Mäuse, Marder, …) wird nicht durch die Stadt angeboten.

Ansprechpartner/innen:


Frau Lara Prüter

Tel.: 02433 / 82-226


Frau Astrid Wissner

Tel.: 02433 / 82-231

zugehöriges Amt:


Ordnungsamt

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.