Für Reisen ins Ausland wird ein Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union wird in der Regel ersatzweise der Personalausweis anerkannt. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Beantragung
Die Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.
Der/die Passbewerber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.
Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Passbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Herstellung dauert 3-4 Werktage (Eine verbindliche Zusage durch die Passbehörde für die rechtzeitige Herstellung kann nicht gegeben werden).
Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Daher ist bei einer Beantragung ein geeigneter Beleg (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) vorzulegen.
Gültigkeit
10 Jahre,
Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Gültigkeit eines Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Gebühren
70,00 Euro bei Personen über 24 Jahren;
37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren;
32,00 Euro Aufpreis für einen Express-Reisepass;
22,00 Euro Aufpreis für einen Reisepass mit 48 Seiten;
26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass
Notwendige Unterlagen
- Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
- Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
- Bei Antragstellung unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
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zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.