Das Schiedsamt
ist eine vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen mit dem Ergebnis eines auf 30 Jahre vollstreckbaren Vergleichs.
Das bedeutet, dass bei
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses sowie
- Rauschtaten zu diesen Delikten
- nachbarrechtlichen Streitigkeiten
- Ehrverletzungen
- Diskriminierung etc.
zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden muss.
Vorteile:
- kostengünstig und bürgernah durch gewählte und geschulte ehrenamtlich Tätige
- zeitnahe Hilfe bei der Streitschlichtung mit nachweislich über 50 %iger Erfolgsquote
- ständige Qualitätskontrolle durch die Amtsgerichte
- Schaffung eines vollstreckbaren Titels im Falle der vergleichsweisen Einigung der Parteien
- Erteilung bei Privatklageverfahren einer amtlichen Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Sühneversuchs (Sühnebescheinigung) zur Vorlage bei Gericht
- Erteilung einer amtlichen Erfolglosigkeitsbescheinigung in Zivilstreitigkeiten zur Vorlage bei Gericht
Eine aktuelle Übersicht der derzeit amtierenden Schiedspersonen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den oben rechts stehenden Anlagen.
Weitere Kontaktstellen:
Amtsgericht Erkelenz,
Konrad-Adenauer-Platz 3, 41812 Erkelenz, Tel.: 02431 96 02-0
Polizeiwache Heinsberg,
Carl-Severing-Straße 1, 52525 Heinsberg, Tel.: 02452 9200
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-312
Tel.: 02433 / 82-612
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
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