Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Schmutzwassergebühren – Allgemeine Informationen

Was ist Schmutzwasser?

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Zurückgehaltene Wassermengen (Wasserschwundmengen) / 2. Wasseruhr

Auf Antrag werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen für z.B. Gartenbewässerung (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Hierzu ist die Installation einer zweiten Wasseruhr/ eines Gartenwasserzählers erforderlich (siehe „Schmutzwassergebühren; Installation einer zweiten Wasseruhr /Gartenwasserzähler“). Nach erfolgter Installation können Sie mit einer entsprechenden Erklärung über zurückgehaltene Wassermengen einen solchen Antrag stellen. Anträge auf Absetzung von Wasserschwundmengen sind bis zum 30.11. eines Jahres zu stellen (siehe „Schmutzwassergebühren; Mitteilung des Zählerstandes der zweiten Wasseruhr“). Nach Ablauf dieser Frist findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist). Der Nachweis der Wasserschwundmenge obliegt dem Gebührenpflichtigen (Grundstückseigentümer). Zwischenzähler von Mietern können über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, jedoch können von Mietern keine Anträge akzeptiert werden.

Gebühren

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebühren- und Abgabepflichtig ist der Grundstückseigentümer.  Wird ein Grundstück verkauft, wird der neue Eigentümer im Rahmen der Eigentumsfortschreibung der Grundsteuer auch bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren neuer Gebühren- und Abgabepflichtiger.

Wie berechnet sich die Schmutzwassergebühr?

Die Schmutzwassergebühren werden nach dem jeweiligen Maß der Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungseinrichtung durch das angeschlossene Grundstück berechnet. Dabei bemisst sich die Inanspruchnahme durch das Einleiten von Schmutzwasser nach der vom Grundstück tatsächlich eingeleiteten aufgrund einer von der Stadt genehmigten und abgenommenen Messeinrichtung feststellbaren Abwassermenge (Wirklichkeitsmaßstab) oder nach der dem Grundstück zugeleiteten Frischwassermenge (Wahrscheinlichkeitsmaßstab).

Die Gebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Abwasser.

Zur Ermittlung der Abwassermenge werden die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen berücksichtigt.

Frischwassermenge (cbm) x Schmutzwassergebührensatz (€/cbm)

= Schmutzwassergebühr (€)

Der aktuelle Schmutzwassergebührensatz beträgt 2,90 €/cbm.

 

Rechtsgrundlagen

Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich die Gebührenerhebung?

Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hückelhoven (Entwässerungssatzung) und die Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hückelhoven.

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Heidi Schnelle

Tel.: 02433 / 82-123

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Links

Installation einer zweiten Wasseruhr

Mitteilung über den Zählerstand der zweiten Wasseruhr

Schmutzwassergebühren – Allgemeine Informationen

Was ist Schmutzwasser?

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Zurückgehaltene Wassermengen (Wasserschwundmengen) / 2. Wasseruhr

Auf Antrag werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen für z.B. Gartenbewässerung (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Hierzu ist die Installation einer zweiten Wasseruhr/ eines Gartenwasserzählers erforderlich (siehe „Schmutzwassergebühren; Installation einer zweiten Wasseruhr /Gartenwasserzähler“). Nach erfolgter Installation können Sie mit einer entsprechenden Erklärung über zurückgehaltene Wassermengen einen solchen Antrag stellen. Anträge auf Absetzung von Wasserschwundmengen sind bis zum 30.11. eines Jahres zu stellen (siehe „Schmutzwassergebühren; Mitteilung des Zählerstandes der zweiten Wasseruhr“). Nach Ablauf dieser Frist findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist). Der Nachweis der Wasserschwundmenge obliegt dem Gebührenpflichtigen (Grundstückseigentümer). Zwischenzähler von Mietern können über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, jedoch können von Mietern keine Anträge akzeptiert werden.

Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich die Gebührenerhebung?

Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hückelhoven (Entwässerungssatzung) und die Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hückelhoven.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebühren- und Abgabepflichtig ist der Grundstückseigentümer.  Wird ein Grundstück verkauft, wird der neue Eigentümer im Rahmen der Eigentumsfortschreibung der Grundsteuer auch bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren neuer Gebühren- und Abgabepflichtiger.

Wie berechnet sich die Schmutzwassergebühr?

Die Schmutzwassergebühren werden nach dem jeweiligen Maß der Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungseinrichtung durch das angeschlossene Grundstück berechnet. Dabei bemisst sich die Inanspruchnahme durch das Einleiten von Schmutzwasser nach der vom Grundstück tatsächlich eingeleiteten aufgrund einer von der Stadt genehmigten und abgenommenen Messeinrichtung feststellbaren Abwassermenge (Wirklichkeitsmaßstab) oder nach der dem Grundstück zugeleiteten Frischwassermenge (Wahrscheinlichkeitsmaßstab).

Die Gebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Abwasser.

Zur Ermittlung der Abwassermenge werden die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen berücksichtigt.

Frischwassermenge (cbm) x Schmutzwassergebührensatz (€/cbm)

= Schmutzwassergebühr (€)

Der aktuelle Schmutzwassergebührensatz beträgt 2,90 €/cbm.

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Kämmerei - Abt. Zahlungsabwicklung, Steuern und Abgaben
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Heidi.Schnelle@Hueckelhoven.de