Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Schmutzwassergebühren – Installation einer zweiten Wasseruhr

Im Rahmen der Schmutzwassergebührenberechnung werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen für z.B. Gartenbewässerung (sog. Wasserschwundmengen) auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Hierzu ist die Installation einer zweiten Wasseruhr/ eines Gartenwasserzählers erforderlich.

Verfahren

Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß den §§ 12 bis 14 i. V. m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundes-Eichordnung durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt werden. Der erfolgte Austausch des Zählers ist der Stadt nachzuweisen.

Der Wasserzähler ist vor der Zapfstelle, die sich im Außenbereich ohne Abflussmöglichkeit befinden muss, fest in der Leitung zu installieren. Hierbei gilt zu beachten, dass sich im Umkreis von 5 Metern kein Abfluss befinden darf (siehe Beispielbilder). Der Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion sowie Eichung des Wasserzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht statt.

Nach dem Einbau ist der Antrag samt Fotos (Nahaufnahme Zähler, Umsichtfoto, auf dem zu erkennen ist, dass es sich um die Außenleitung handelt) zwecks Nachweis über den korrekten Einbau der Uhr unverzüglich bei der Abteilung für Entsorgung und Abgaben einzureichen.

Die Mitteilung des Zählerstandes des Zwischenzählers muss jährlich schriftlich bis zum 30.11. bei der Stadt Hückelhoven vorliegen. Die Mitteilung des Zählerstandes können Sie über folgenden Link abgeben:

Schmutzwassergebühren – Mitteilung des Zählerstands der zweiten Wasseruhr

Ansprechpartner/innen:


Frau Heidi Schnelle

Tel.: 02433 / 82-123

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.13 MBInformationsblatt zur Anrechnung zurückgehaltener Wassermengen0.02 MBErklärung über zurückgehaltene Wassermengen