Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Sterbefall

Der Sterbefall muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen.

Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt oder vom Bestatter.

 

Gebühren

Ausstellung einer Sterbeurkunde / Sterberegister: 10,- €, jede weitere zeitgleich gefertigte Urkunde: 5,- €

Urkunden für Krankenkasse, Rentenversicherung und die Bestattung sind gebührenfrei.

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Silke Betz

Tel.: 02433 / 82-220


Frau Jule Hasse

Tel.: 02433 / 82-219

zugehöriges Amt:


Standesamt

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven

 

Tel.: 02433 – 820
E-Mail: standesamt@hueckelhoven.de

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.