Der Sterbefall muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen.
Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt oder vom Bestatter.
Gebühren
Ausstellung einer Sterbeurkunde / Sterberegister: 10,- €, jede weitere zeitgleich gefertigte Urkunde: 5,- €
Urkunden für Krankenkasse, Rentenversicherung und die Bestattung sind gebührenfrei.
zugehöriges Amt:
Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 – 820
E-Mail: standesamt@hueckelhoven.de
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.