Ausstellen einer Bescheinigung, die besagt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuer- bzw. Abgabezahlungspflichten nachgekommen ist bzw. innerhalb der Kommune keinerlei Zahlungspflichten unterliegt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung ausgestellt werden (Steuergeheimnis).
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.