Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ausstellen einer Bescheinigung, die besagt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuer- bzw. Abgabezahlungspflichten nachgekommen ist bzw. innerhalb der Kommune keinerlei Zahlungspflichten unterliegt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung ausgestellt werden (Steuergeheimnis).

Ansprechpartner/innen:


Frau Anja Neumann

Tel.: 02433 / 82-234

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.