Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt eine Unterhaltsleistung für Kinder unter 18 Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Bei Vollendung des 12. bzw. 15. Lebensjahres müssen besondere Voraussetzungen geprüft werden.
Den Unterhaltsvorschuss können Sie ab sofort online über den Link
https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
beantragen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die für Ihren Buchstabenbereich zuständige Sachbearbeiterin.
Ansprechpartner/innen:
Buchstaben A – G + U – W
Tel.: 02433 / 82-456
Buchstaben H – K + T
Tel.: 02433 / 82-455
Buchstaben L – S + X – Z
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