Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Verkaufsoffene Sonntage

Der Stadtrat kann unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, dass an manchen Sonntagen abweichend von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten Verkaufsöffnungen zulässig sind. Gleichzeitig legt er fest, in welchem Gebiet der Verkauf an einem Sonn- oder Feiertag zulässig ist.

Zu diesem Zweck erlässt der Rat eine sog. „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“. In dieser Verordnung finden Sie u.a. die Daten der Sonntage und den Bereich, in dem die Geschäfte öffnen dürfen.

Diese Verordnung wird im Amtsblatt bekanntgemacht und auf den Internetseiten der Stadt unter www.hueckelhoven.de/ortsrecht veröffentlicht.

Ansprechpartner/innen:


Frau Hannah Meerts

Tel.: 02433 / 82-618


Herr Guido Settels

Tel.: 02433 / 82-207

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.