Der Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle obliegt die Beitreibung aller öffentlich-rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Hückelhoven. Darüber hinaus nimmt die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle die Beitreibung von Geldforderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe vor.
Sprechzeiten der Vollziehungsbeamten nur nach vorheriger Terminabsprache!
Kontakt:
Tel. 02433 / 82-134 oder per Mail vollstreckung@hueckelhoven.de
Ansprechpartner/innen:
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