Bei jeder Wahl werden in den Wahllokalen Wahlhelfer/innen benötigt. Sie prüfen die Wahlberechtigung der Wahlwilligen, händigen Stimmzettel aus und zählen nach der Schließung der Wahllokale die Stimmen aus. Der Dienst beginnt am Wahltag um 07.30 Uhr und endet nach Abschluss der Auszählung der Stimmen.
Bei der Tätigkeit der Wahlhelfer(innen) handelt es sich um ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme grundsätzlich jede/r Bürger/in verpflichtet ist. Die Wahlhelfer/innen werden durch den Bürgermeister einberufen und erhalten eine Erfrischungsgeld.
Wenn Sie Interesse haben, als Wahlhelfer/in bei einer Wahl eingesetzt zu werden, können Sie sich – gern auch über das Kontaktformular – beim Wahlamt melden. Dieses beantwortet auch gern Ihre Fragen.
Geben Sie bitte Ihren vollständigen Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift, Ihre Staatsangehörigkeit und eine Telefonnummer oder Email-Adresse an, unter der Sie erreichbar sind. Falls Sie bereits als Wahlhelfer/in tätig waren, geben Sie gern auch an, welche Funktion (Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in) Sie dabei besetzt haben.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.