Grundsätzlich suchen Wähler/innen zur Abgabe ihrer Stimme am Wahltag das ihnen zugewiesene Wahllokal auf.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, im Wege der Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Grundsätzlich können Wahlscheine im Vorfeld einer Wahl bis freitags vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt werden. Danach ist eine Erteilung von Wahlscheinen nur noch sehr eingeschränkt möglich (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung), und zwar spätestens bis 15.00 Uhr am Wahltag.
Auch wenn Sie vor der Wahl die Möglichkeit nutzen wollen, im Rathaus Ihre Stimme(n) abzugeben, handelt es sich dabei um eine Briefwahl. Auch dafür müssen Sie also einen Wahlscheinantrag stellen.
Ein Vordruck für einen Wahlscheinantrag geht Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung zu. Er befindet sich auf der Rückseite. Sie können diesen ausfüllen, unterschreiben, postalisch an das Wahlamt übersenden oder auch persönlich im Wahlamt abgeben. Auch können Sie einen Wahlschein per Email beantragen. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeanschrift an.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen Online-Wahlscheinantrag zu stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie vor jeder Wahl auf der Homepage der Stadt.
Für alle Formen der Beantragung gilt: Die Beantragung eines Wahlscheines für eine andere Person können Sie nur vornehmen, wenn Sie dem Wahlamt eine schriftliche Vollmacht dieser Person vorlegen! Ansonsten ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.