Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wohnberechtigungsschein/Zinssenkung

Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt, wenn das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für eine Person ist eine Wohnungsgröße bis 50 qm angemessen, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche um jeweils 15 qm.

Der allgemeine WBS wird üblicherweise bei der für Sie zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen gestellt, in der Sie gemeldet sind, enthält Angaben zur Wohnungsgröße und ist für ein Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Sofern bei Antragstellung bereits feststeht, welche Wohnung bezogen werden soll, kann ein gezielter WBS für diese Wohnung erteilt werden. Dieser Antrag wird immer bei der Stadt gestellt, in der die Wohnung liegt.

Den Antragsvordruck finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte. Bitte beachten Sie, auch die dazugehörige Einkommenserklärung für jede Person im Haushalt einzeln auszufüllen. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie auf der Rückseite der Einkommenserklärung.

 

Die Verzinsung der Darlehen bei der NRW.Bank kann begrenzt werden, sofern das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Hierzu ist ein Antrag auf Erteilung einer Zinssenkung zu stellen. Die ausgestellte Bescheinigung wird von der Stadt Hückelhoven nach Zahlung der Gebühr direkt an die NRW.BANK weitergeleitet.

Für die Antragstellung gelten die gleichen Vordrucke wie für einen Wohnberechtigungsschein. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der Einkommenserklärung.

Ansprechpartner/innen:


Frau Tanja Nußbaum

Tel.: 02433 / 82-655


Frau Silke Otrzonsek

Tel.: 02433 / 82-655

zugehöriges Amt:


Wohngeldstelle

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven

Tel.: 02433 – 82 655
Fax: 02433 – 82 265

E-Mail: wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Öffnungszeiten

Dienstag:
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 – 12:00 und 14:00 – 17:30 Uhr

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.77 MBAntrag WBS / Zinssenkung0.76 MBEinkommenserklärung & Einzureichende Unterlagen0.55 MBWohnungsantrag0.02 MBVermieterliste
Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wohnberechtigungsschein/Zinssenkung

Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt, wenn das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für eine Person ist eine Wohnungsgröße bis 50 qm angemessen, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche um jeweils 15 qm.

Der allgemeine WBS wird üblicherweise bei der für Sie zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen gestellt, in der Sie gemeldet sind, enthält Angaben zur Wohnungsgröße und ist für ein Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Sofern bei Antragstellung bereits feststeht, welche Wohnung bezogen werden soll, kann ein gezielter WBS für diese Wohnung erteilt werden. Dieser Antrag wird immer bei der Stadt gestellt, in der die Wohnung liegt.

Den Antragsvordruck finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte. Bitte beachten Sie, auch die dazugehörige Einkommenserklärung für jede Person im Haushalt einzeln auszufüllen. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie auf der Rückseite der Einkommenserklärung.

 

Die Verzinsung der Darlehen bei der NRW.Bank kann begrenzt werden, sofern das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Hierzu ist ein Antrag auf Erteilung einer Zinssenkung zu stellen. Die ausgestellte Bescheinigung wird von der Stadt Hückelhoven nach Zahlung der Gebühr direkt an die NRW.BANK weitergeleitet.

Für die Antragstellung gelten die gleichen Vordrucke wie für einen Wohnberechtigungsschein. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der Einkommenserklärung.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein/
Wohngeldstelle
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Tanja

Nußbaum

02433 / 82-687

Frau

Silke

Otrzonsek

02433 / 82-258