Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes wurde das das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV) aus Aachen durchgeführt.
Für die Stadt Hückelhoven besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Damit wird der Lärmaktionsplan der 3. Stufe fortgeschrieben, der vom Rat der Stadt Hückelhoven am 3. Juli 2019 beschlossen wurde.
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Hückelhoven auf dem Online-Portal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein- Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern vom 19. Dezember 2023 bis zum 26. Januar 2024 die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Hückelhoven mitzuteilen. Insgesamt sind in diesem Zeitraum mehr als 20 Anmerkungen mit Hinweisen zur Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation eingegangen. Unter Berücksichtigung und Abwägung dieser Hinweise, wurde anschließend der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde im Lärmaktionsplan einzelnd Stellung bezogen. Zu diesem Entwurf fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt die Offenlage vom 16.02.2024 bis einschließlich 26.03.2024 statt. Zu keiner Zeit wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Der Rat der Stadt Hückelhoven hat den Lärmaktionsplan der Stufe 4 in seiner Sitzung am 18.06.2024 beschlossen.
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